Begriffe
ist das Verfahren zur Zulassung einer Abweichung von den Zielen des Landesentwicklungsprogramms oder eines regionalen Raumordnungsplans im Einzelfall, sofern die Abweichung auf Grund veränderter Tatsachen oder Erkenntnisse nach raumordnerischen Grundsätzen vertretbar ist und der regionale Raumordnungsplan bzw. das Landesentwicklungsprogramm in seinen Grundzügen nicht berührt wird.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
ist die von den kommunalen Gebietskörperschaften (Städte/Gemeinden) in eigener Verantwortung durchzuführende städtebauliche Planung, die durch die Aufstellung von Flächennutzungsplänen (vorbereitende Bauleitpläne) und Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne) die bauliche und sonstige Nutzung vorbereiten und leiten soll.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
werden im Raumordnungsplan Gemeinden und Gemeindegruppen zugewiesen, die geeignet sind, bestimmte Aufgaben über ihre Eigenentwicklung hinaus wahrzunehmen. Zu den besonderen Funktionen zählen Wohnen, Gewerbe, Fremdenverkehr, Landwirtschaft. Eine Sonderstellung nimmt die besondere Funktion „Zentraler Ort“ ein.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
Bodeninformationssysteme umfassen in Österreich und der Schweiz die Daten der Bodenkunde, in Deutschland meist auch jene des gesamten Fachbereiches der Geologie. In diesem Zusammenhang versteht man als Boden in Deutschland alle Bereiche der Erdoberfläche, in die der Mensch durch seine Tätigkeit eingreift. Der speziellere BIS-Inhalt der Alpenländer - siehe Bodendefinition von W. Blum (BOKU Wien) im ==> Übersichtsartikel Bodenkunde - hat auch mit der komplizierten Geologie zu tun, für die eigene Bundesanstalten existieren.
In jedem Fall sind Bodeninformationssysteme sehr komplexe, nur in interdisziplinärer Kooperation aufbaubare Gebilde, weshalb sie häufig in verschiedene Fachinformationssysteme (s.u.) gegliedert sind. Diese eher organisatorische bedingten Gliederungen sind gleichwohl nach außen heute nicht mehr erkennbar.
Ein Bodeninformationssystem im engeren Sinn (A, CH) enthält Daten zur örtlichen Verbreitung der Bodentypen und ihrer Eigenschaften wie Bodenaufbau, Humusgehalt, pH-Wert und Bodenschwere, zum Ausgangsgestein und zum oberflächennahen Wasserhaushalt (siehe: Bodengeographie. Die aufgrund der entnommenen Proben erstellten Bodenkarten können neben der Bodenart auch Bodenbelastungen oder die Erosionsgefährdung zeigen.
Ein BIS im weiteren Sinn (z.B. das BIS-NRW oder das Niedersächsische Bodeninformationssystem NIBIS) umfasst auch Daten zum geologischen Aufbau der obersten Erdkruste sowie zur Hydrogeologie, Belastbarkeit, Ingenieurgeologie und Geochemie. Die Daten repräsentieren sich in Bohrungs-Beschreibungen, Analysedaten und Karten verschiedener Maßstäbe und Themen. Die deutschen Bodeninformationssysteme werden im Wesentlichen durch die Staatlichen Geowissenschaftlichen Dienste der Bundesländer aufgebaut und betrieben. In Österreich war die Zuständigkeit bis etwa 2000 zwischen agrarischen und forstlichen Bundesanstalten geteilt, wozu im Hochgebirge der Wildbach- und Lawinenschutz kommt. Seit 2002 ist dort die gesamte Bodenkartierung im BFW konzentriert.
(Quelle: Wikipedia)
sind die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung. Unter sonstigen Erfordernissen der Raumordnung versteht man in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung, Ergebnisse förmlicher landesplanerischer Verfahren wie des Raumordnungsverfahrens und der landesplanerischen Stellungnahme.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
Deutschland verfügt über 11 Metropolregionen von europäischer Bedeutung. Die ehemalige Planungsgemeinschaft Rheinpfalz ist Teil der Metropolregion Rhein-Neckar (Raumordnungsverband). Die Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Ruhr wirken mit ihrer Strahlkraft positiv auch auf Teilräume in Rheinland-Pfalz.
Diese großen wirtschaftlichen Verflechtungsräume sind Motoren der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung mit einem hohen Stellenwert und guter Erreichbarkeit auf europäischer und internationaler Ebene und gleichzeitig weiter Ausstrahlung in benachbarte Stadtregionen sowie das Umland.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
Fachinformationssysteme stellen eine besondere Klasse von Geo-Informationssystemen dar. Hierunter fallen insbesondere die Spezialanwendungen, die mit den bisherigen Ausprägungen nicht abgedeckt sind. Sie sind Informationssysteme, die fachbezogene Aufgaben unterstützen und zur Bewältigung konkreter Fachanforderungen notwendig sind. Diese stellen Spezialanwendungen dar, beispielsweise für Geographie, Bauwesen, Geologie, Hydrologie, Lawinen- und Umweltschutz, Verkehrsplanung, Touristik, Freizeit- und Routenplanung usw. Hauptabnehmer für Fachanwendungen sind Kommunen.
(Quelle: Wikipedia)
ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde. Im Fächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§§ 5 ff BauGB). Der Flächennutzungsplan ist den Zielen der Raumordnung anzupassen (§ 1 Abs. 4 BauGB). Er bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (§ 6 Abs. 1 BauGB).
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
ist im Sinne der Raumordnung der siedlungsfreie, unbebaute und unversiegelte Raum. Dabei übernimmt der Freiraum nicht nur aus ökologischer (natürliche Ressourcen), sondern auch aus soziologischer (Freizeit/Erholung), gestalterischer (städtebauliche Entwicklung/Ortsgestaltung), kultureller (Kulturlandschaften) und auch ökonomischer (Landwirtschaft/Rohstoffe) Sicht vielfältige raumordnerische Funktionen.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
Er sichert die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und sorgt für den Erhalt des Landschaftsbildes und gewährleistet langfristig die Verfügbarkeit und damit die Nutzbarkeit der Naturgüter. Zur Sicherung überörtlich bedeutsamer Freiräume definiert das LEP Instrumente
- multifunktionaler Art, die mehrere Freiraumfunktionen zusammenfassend schützen, und
- monofunktionaler Art, bei denen die Sicherung einer Funktion im Vordergrund steht.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
besagt, dass sich die Ordnung der Einzelräume in die Ordnung des Gesamtraumes einfügen, die Ordnung des Gesamtraumes jedoch auch die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Einzelräume berücksichtigen soll. Es bildet die Grundlage für die gegenseitige Abstimmung der Planung.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
Ein geographisches Informationssystem (auch: Geoinformationssystem, Kurzform GIS) ist ein „rechnergestütztes Informationssystem, das aus Hardware, Software, Daten und den Anwendungen besteht. Mit ihm können raumbezogene Daten digital erfasst und redigiert, gespeichert und reorganisiert, modelliert und analysiert sowie alphanumerisch und grafisch präsentiert werden.“ (Lit.: R.Bill, 1994)
Es vereint eine Datenbank und die zur Bearbeitung und Darstellung dieser Daten nützlichen Methoden (Kurzdefinition nach Fédération Internationale des Géomètres).
Die Abgrenzung der Begriffe Land-, Geo- und Rauminformationssysteme (LIS, GIS und RIS) ist in der Fachliteratur nicht ganz einheitlich. Der Terminus raumbezogenes Informationssystem (RIS) gilt meist als Überbegriff, während die Unterscheidung zwischen LIS und GIS vor allem im Grad der Detaillierung liegt. Historisch geht das LIS auf den digitalen Kataster zurück und ist infolge seiner Primärdaten besonders detailreich, während ein GIS (etwa eines ganzen Bundeslandes) zunächst überwiegend aggregrierte (zusammengefasste) und generalisierte Daten (Sekundärdaten) beinhaltet. Zunehmend werden aber auch diese Ausprägungen von Geoinformationssystemen außerordentlich detailreich, z. T. bis auf die Ebene von einzelnen Parzellen.
(Quelle: Wikipedia)
Nach Artikel 113 Abs. 1 der Verfassung für Rheinland-Pfalz hat die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident die verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetze auszufertigen und innerhalb eines Monats im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz zu verkünden. Die Verkündung von Rechtsverordnungen regelt gemäß Artikel 113 Abs. 3 der Verfassung für Rheinland-Pfalz das Verkündungsgesetz. Rechtsverordnungen der Landesregierung und der Ministerinnen und Minister werden nach § 1 des Verkündungsgesetzes ebenfalls im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz verkündet.
Die amtliche Fassung eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung erschließt sich nach geltendem Recht nur aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz, das von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz herausgegeben wird und über das Landeshauptarchiv, Karmeliterstraße 1-3, 56068 Koblenz, bezogen werden kann (Auslieferung von Einzelstücken), sowie aus der Sammlung des bereinigten Landesrechts Rheinland-Pfalz - BS -, die in Rheinland-Pfalz bei kommunalen und staatlichen Behörden eingesehen werden kann.
Rechtsetzung erfolgt durch den Erlass neuer Gesetze ("Stammgesetze") und Rechtsverordnungen ("Stammverordnungen") sowie durch die Änderung bestehender Gesetze ("Änderungsgesetze") und Rechtsverordnungen ("Änderungsverordnungen").
(Quelle: Landesrecht online)
sind durch Gesetz und durch Raumordnungspläne vorgegebene, allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums, die von den öffentlichen Planungsträgern bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen gegeneinander und untereinander abzuwägen sind.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
sind Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung und/oder einer Hauptschule. Sie halten i.d.R. auch Sport- und Freizeiteinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken und andere Einrichtungen des Dienstleistungsbereichs vor. Gelegentlich ist ein Grundzentrum auch Standort einer weiterführenden Schule oder eines kleineren Krankenhauses.
siehe auch Zentraler Ort
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
unterscheidet sich in materielle, institutionelle und soziale Infrastruktur.
- Materielle Infrastruktur: Anlagen, Ausrüstungen und Betriebsmittel der Energieversorgung, Verkehrsbedienung, Telekommunikation.
- Institutionelle Infrastruktur: Gewachsene und gesetzte Normen, Einrichtungen und Verfahrensweisen.
- Soziale Infrastruktur: Gebäude und Einrichtungen der staatlichen Verwaltung, des Bildungs-, Erziehungs-, Forschungs-, Gesundheits- und Fürsorgewesens.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
Kommunale Informationssysteme bezeichnen die IS-Komponenten in einer Kommune (politische Gemeinde). Zentraler Bestandteil eines KIS sind die Geobasisdaten des LIS (ALK und ALB in Deutschland, DKM und GDB in Österreich) und das Luftbild. Sie ermöglichen dem Mitarbeiter einer Kommune den schnellen Zugriff auf Informationen zu einem Flurstück (Eigentümer, Flächengröße, Nutzung,...). Neben dieser Grundlage eines KIS existieren verschiedenste Fachschalen (thematischer "Layer"), die das System nach Bedarf ergänzen. Ein kommunales Umweltinformationssystem KUIS ist beispielsweise ein Instrumentarium für Aufgaben der Kommune im Bereich der Umwelt, das Daten über alle Umweltbereiche räumlich, zeitlich und sachlich bereithält, verarbeitet und fortführt (aktuell hält). Als erster Layer, der über Liegenschaften bzw. Kataster hinausging, entstand meist der Leitungskataster für Wasser, Kanal, Gas und Strom.
Heute existieren diverse Unterkategorien kommunaler Informationssysteme wie Grünflächenkataster bzw. -Informationssysteme, Baumkataster, Friedhofskataster, Spielplatzkataster u. a.
Der Arbeitskreis Kommunale Geoinformationssysteme AKOGIS hat sich in seinen Arbeitshilfen mit der Einrichtung, der Pflege und dem Betrieb kommunaler GIS auseinandergesetzt und eine Reihe von Empfehlungen für GIS-Praktiker entwickelt, die kostenlos vom Netz geladen werden können (www.akogis.de).
(Quelle: Wikipedia)
sind Landschaften, die - bis auf wenige Reste von Naturlandschaften - im hohen Maße das Resultat menschlichen Einwirkens sind. Durch jahrhundertelange traditionelle Land- und Forstbewirtschaftung sowie Bau-, Siedlungs- und Erschließungsentwicklung sind vielfältige, gegenseitig abgrenzbare Kulturlandschaften entstanden, die ein reiches kultur- und naturhistorisches Erbe repräsentieren.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
ist ein Programm mit Ordnungsfunktion; es bildet die Grundlage für die räumliche Weiterentwicklung des Landes und seiner Teilräume. Das LEP enthält die Ziele und Grundsätze der Landesplanung; diese sind für alle Planungsträger rechtsverbindlich (§§ 10 und 11 LPlG). Abweichungen von den Zielen sind nur nach Zulassung durch die oberste Landesplanungsbehörde möglich (Abweichungsverfahren).
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
ist die Äußerung der zuständigen Landesplanungsbehörde gegenüber dem Träger der Bauleitplanung, welche Erfordernisse der Raumordnung bei der Aufstellung eines Bauleitplanes maßgeblich sind (§ 20 LPlG).
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
ist die auf das Land bezogene zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung. Sie erarbeitet Programme und Pläne und koordiniert raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
vom 10.April 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch § 54 des Gesetzes vom 06.10.2015 (GVBl. S. 283, 295).
Ein Landinformationssystem ist - nach der Definition der FIG 1981) - ein Instrument zur Entscheidungsfindung in Recht, Verwaltung und Wirtschaft sowie ein Hilfsmittel für Planung und Entwicklung. Es besteht einerseits aus einer Datensammlung, welche auf Grund und Boden bezogene Daten einer bestimmten Region enthält, andererseits aus Verfahren und Methoden für die systematische Erfassung, Aktualisierung, Verarbeitung und Umsetzung dieser Daten. Die Grundlage eines LIS bildet ein einheitliches, räumliches Bezugssystem für die gespeicherten Daten, welches auch eine Verknüpfung der im System gespeicherten Daten mit anderen raumbezogenen Daten erleichtert.
Ein LIS ist die detailreiche Ausprägung von Informationssystemen. Es enthält vornehmlich Basisdaten (primäre, direkt gemessene/erhobene Daten), die großmaßstäbig strukturiert sind. Landinformationssysteme werden im Regelfall von Vermessungsbehörden (Kataster- und Vermessungsamt) aufgebaut und geführt, wobei sie sich in erster Linie auf die vermessungstechnische Abbildung der Erdoberfläche in der Form digitaler Karten und Eigentumsnachweise (Grundbuch) beziehen. In Deutschland gehören die Vorhaben ALK, ALB (zukünftig in ALKIS kombiniert) sowie ATKIS in diesen Bereich. Sie stellen Geobasisdaten zu Liegenschaften und zur Topografie für andere Fachanwendungen bereit.
(Quelle: Wikipedia)
sind Gebiete außerhalb der Verdichtungsräume. Sie sind durch eine niedrige Bevölkerungsdichte, kleinere Städte und eine Vielzahl von Dörfern und Landgemeinden geprägt. Die Sicherung und Entwicklung einer ausreichenden Infrastruktur stehen hier im Vordergrund.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
haben Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Aus- und Weiterbildung, Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitsbereich sowie größere Anlagen im Bereich von Freizeit und Sport. Darüber hinaus sind Mittelzentren auch Standorte weiterer Dienstleistungseinrichtungen wie größerer Behörden, Gerichte, Banken und städtebaulich integrierter Einkaufszentren.
siehe auch Zentraler Ort
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
Ein Netzinformationssystem ist ein Instrument zur Erfassung, Verwaltung, Analyse und Präsentation von Betriebsmitteldaten. Diese beziehen sich auf die Netzwerktopologie, die in einem einheitlichen Bezugsrahmen gegeben sein muss. Mit dieser besonderen Ausprägung eines Geo-Informationssystems arbeiten Ver- und Entsorgungsunternehmen. Hierbei steht in erster Linie die geometrische und graphische Dokumentation des Leitungsbestands im Vordergrund. Von daher fallen sie ebenso in die Kategorie der Betriebs- bzw. Betriebsmittelinformationssysteme (Facility Management System)
sind vor allem Standorte von Einrichtungen des spezialisierten höheren Bedarfs wie Universitäten, Theater, Sportstadien, großen Banken und Spezialgeschäften sowie Verwaltungen
siehe auch Zentraler Ort
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
ist ein Zulassungsverfahren für ein Einzelvorhaben. Es beinhaltet die Erfassung und Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange bezüglich des konkreten Vorhabens, das sich in die räumliche Umgebung einzupassen hat. Durch seine Konzentrationswirkung bezüglich sämtlicher Genehmigungen entfallen weitere Genehmigungsverfahren für den Antragsteller. Seiner Vorbereitung dient das Raumordnungsverfahren.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
Raumbezogene Informationssysteme (RIS) sind Informationssysteme, deren Basisdaten (Primärdaten) und Suchkriterien hauptsächlich nach Koordinaten der Lage organisiert sind.
Die ersten "Rauminformationssysteme" wurden um 1970 für die Raumplanung und die Geodäsie entwickelt (Grundstücks-Kataster, Grundbuch, Flächenwidmung und Umweltschutz). Heute gibt es in Verwaltung, Wirtschaft und Technik jedes Industriestaates hunderte bis tausende RIS, die teilweise vernetzt sind, aber auch als Stand-Alone-Systeme ihren Zweck erfüllen.
Mit solchen Systemen können (Lit.: R.Bill, 1994) raumbezogene Daten digital erfasst und redigiert, gespeichert und reorganisiert , sowie auf verschiedene Arten benützt und dargestellt werden. Dazu zählt insbesondere die Modellierung, die fachbezogene oder interdisziplinäre Analyse sowie die alfanumerische oder grafische Präsentation der Daten oder der Ergebnisse.
Jedes RIS vereint zumindest eine Datenbank und die zur Bearbeitung und Darstellung der enthaltenen Daten nützlichen Methoden (Kurzdefinition laut FIG). Es ist ein Instrument zur Entscheidungsfindung der Trägerinstitution oder im jeweiligen Fachgebiet (Technik, Wirtschaft, Verwaltung) sowie ein Hilfsmittel für Planung, Entwicklung und/oder Forschung.
(Quelle: Wikipedia)
ist die zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung zur Ordnung, Entwicklung und Sicherung des Raumes.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
gemäß § 16 LPlG erstattet die Landesregierung im Abstand von 5 Jahren dem Landtag einen Bericht über die auf die räumliche Entwicklung des Landes einwirkenden Tatsachen, Entwicklungstendenzen und durchgeführten Maßnahmen.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
Entsprechend des § 21 Landesplanungsgesetzes führen die oberen Landesplanungsbehörden (SGD Nord, SGD Süd) ein Raumordnungskataster im Rahmen der Raumbeobachtung. Es stellt alle raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen und Festsetzungen dar, die für die Aufgaben und Entscheidungen der Landesplanungsbehörden von Bedeutung sind. Das ROK25 ermöglicht eine Zusammenschau aller für die Entscheidungen der Raumordnung bedeutsamen Themen im Arbeitsmaßstab 1:25000 in einem festen Layout und standardisierter Sachdatenverwaltung.
ist ein Verfahren zur Prüfung eines raumbedeutsamen Vorhabens auf seine Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und zur Abstimmung mit raumbedeutsamen Vorhaben anderer Planungsträger (§ 17 LPlG). Am Raumordnungsverfahren wird die Öffentlichkeit beteiligt. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens hat weder gegenüber dem Vorhabenträger noch gegenüber Einzelnen unmittelbare Rechtswirkung.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
ist das Gebiet eines großflächigen, weitgehend miteinander verflochtenen Lebens- und Wirtschaftsraumes.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
sind landschaftsräumlich zusammenhängende Bereiche mit besonderen ökologischen, dem Ressourcenschutz dienenden oder mit naherholungsbezogenen und siedlungsgliedernden Funktionen außerhalb von Siedlungs- und Verkehrsflächen. Im Bereich der regionalen Grünzüge dürfen nur Vorhaben zugelassen werden, die die Funktionen nicht beeinträchtigen.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
konkretisieren das Landesentwicklungsprogramm für die jeweilige Region (§ 9 Abs. 1 LPlG). Darüber enthalten sie die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die regionalen Raumordnungspläne bedürfen der Genehmigung durch die oberste Landesplanungsbehörde.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
ist die überörtliche, überfachliche und zusammenfassende Landesplanung im Gebiet einer Region bei der Land, Gemeindeverbände und Gemeinden zusammenwirken.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
ist eine im Rahmen der Aufstellung und Änderung von bestimmten Plänen vorzunehmende Prüfung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung des Plans auf die Umwelt haben wird.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
ist ein zentraler Bestandteil der Strategischen Umweltprüfung. In ihm werden die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung des betreffenden Plans auf die Umwelt hat, ermittelt, beschrieben und bewertet.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
Ein Umweltinformationssystem dient zur Bereitstellung von Umweltinformationen. Es besteht in der Regel aus mehreren Umweltdatenbanken mit verschiedenen Datenbeständen und bietet leistungsfähige Zugriffs- und Auswertemethoden zur Ableitung von Umweltinformation. Wegen der Vielfalt der potenziellen Nutzer eines UIS bestehen unterschiedlichste, teilweise divergierende Anforderungen an die Charakteristika eines UIS. Ein UIS ist ein erweitertes GIS, das der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Präsentation von raum-, zeit- und inhaltsbezogenen Daten zur Beschreibung des Zustandes der Umwelt hinsichtlich Belastungen und Gefährdungen dient und Grundlagen für Maßnahmen des Umweltschutzes bildet.
UIS werden als Informationssysteme in der Verwaltung und in Unternehmen der freien Wirtschaft (so genannte Betriebliche Umweltinformationssysteme) eingesetzt. Sie bestehen i. d. R. aus vielen verschiedenen Fachinformationssystemen (FIS). Frühe Nutzer waren beispielsweise Umweltbehörden wie das Umweltbundesamt (UBA) oder Landesumweltministerien und deren nachgeordnete Landesämter. Ihre Aufgaben erstrecken sich von der Erfassung der Radioaktivität, der Kontrolle der Umweltmedien Luft, Wasser und Boden bis hin zu Biotopkartierungen und der Erhaltung der Artenvielfalt. Sie dienen der Notfallvorsorge, dem Verwaltungsvollzug und der Bürgerinformation im Umweltbereich.
(Quelle: Wikipedia)
ist ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Zulassungsverfahren. Sie umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines konkreten Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft – einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen – sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
zeichnen sich u.a. durch eine hohe Bevölkerungsdichte und durch Großstädte mit einem hohen Arbeitsplatzangebot sowie durch eine vielfältige Infrastruktur aus.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
Für kleinere raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sieht das LPlG die Möglichkeit einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung vor.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
ist ein Bereich um einen zentralen Ort, in dem wirtschaftliche, kulturelle und soziale Beziehungen zum zentralen Ort bestehen.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
sind Gebiete, in denen bestimmten, raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden soll (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 LPlG).
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
sind Gebiete, die für bestimmte, raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen in diesem Gebiet ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen, Nutzungen oder Zielen der Raumordnung nicht vereinbar sind (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 LPlG).
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
Mit einem Web-GIS ist es möglich Geodaten aus einem GIS über einen Webbrowser zu nutzen.
Unter einem Web Feature Service (WFS) versteht man den internetgestützten Zugriff auf Geodaten innerhalb eines verteilten GIS. Der WFS beschränkt sich dabei ausschließlich auf Vektordaten, wie sie in Datenbanken abgelegt werden können.
Im Rahmen der Spezifikationen des OpenGIS Consortium (OGC) ermöglicht ein WFS den Zugriff auf geographische Features in Datenbanken und gibt das Ergebnis mindestens als unabhängiges Dateiformat Geography Markup Language (GML) zurück.
Unter einem Feature versteht man hierbei die allgemeine Abstraktion eines Fakts der Realität ("real world phenomena"). Ein Feature Type ist die Darstellung mithilfe eines Namens, weiteren Attributen und, bei geographischen Feature Types, mit einer Geometrie. Beispielsweise enthält eine Datenbank Feature Types des Typs "Fluss". Eine Instanz eines Features (eine Feature Instance) ist damit dann ein konkreter Fluss.
(Quelle: GISWIKI)
Unter einem Web Map Service (WMS) versteht man die Internet-gestützte Erstellung von Karte (Kartographie)|Karten innerhalb eines verteilten Geoinformationssystems (GIS).
Im Rahmen der Spezifikationen des Open Geospatial Consortium (OGC) kann ein WMS-Karten aus Rasterdaten und Vektordaten visualisieren. Im Sinne eines verteilten GIS besitzt ein WMS nur die Fähigkeit zur Visualisierung dieser und für eine allgemeine Abfrage der zugrundeliegenden Sachdaten. Das Ergebnis, also die Karte, wird vom WMS in der Regel im einfachen Grafikformat zurückgegeben. Daher kann der Nutzer einen Web Map Service grundlegend über seinen Webbrowser ansprechen, in dem die Karte dann angezeigt werden kann. Somit ist der Web Map Service Bestandteil eines Web GIS.
(Quelle: GISWIKI)
ist ein Ort, der über die Versorgung der eigenen Bevölkerung hinaus entsprechend seiner jeweiligen Funktion im zentralörtlichen System Versorgungsaufgaben für die Bevölkerung seiner Verflechtungsbereiche wahrnimmt.
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)
sind für öffentliche und bestimmte private Planungsträger verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Landes- oder Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsprogrammen oder -plänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes (§ 5 LPlG).
(Quelle: "Planen für Rheinland-Pfalz", Oberste Landesplanungsbehörde Rheinland-Pfalz)